Allhgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kochschule im Schloss Schellenberg GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sonja Beselin, Renteilichtung 1, 45134 Essen

§1 Allgemeine Bestimmungen

(1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind gültig für sämtliche Veranstaltungen, die von der Kochschule im Schloss Schellenberg GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sonja Beselin, Renteilichtung 1, 45134 Essen (nachfolgend „Kochschule“) durchgeführt werden.

(2)  Diese AGB enthalten abschließend die zwischen der Kochschule und dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber geltenden Bedingungen für die von der Kochschule im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses angebotenen Leistungen. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der Kochschule schriftlich bestätigt werden. Mit Inanspruchnahme einer Leistung der Kochschule bestätigt der Teilnehmer bzw. Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen und als Vertragsgrundlage akzeptiert zu haben. Soweit der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat der Sorgeberechtigte die AGB zur Kenntnis zu nehmen. In diesem Fall bestätigen der Teilnehmer sowie der Sorgeberechtigte, dass die AGB gemeinsam zur Kenntnis genommen und akzeptiert worden sind.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1)  Gegenstand des Vertrags ist die Veranstaltung von offenen Kursen, Tastings und Events sowie die Durchführung von Firmenveranstaltungen und privaten Feiern. Die offenen Kurse, Tastings, Events, Firmenveranstaltungen und privaten Feiern werden im Folgenden – sofern nicht im Einzelfall nur einzelne davon aufgelistet sind – zusammenfassend als „Veranstaltungen“ bezeichnet.

(2)  Die Leistungsverpflichtung der Kochschule ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der an den Teilnehmer oder Auftraggeber versandten Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, den Details und Erläuterungen.

(3)  Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Kochschule verbindlich.

(4)  Die Kochschule kann den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum sowie die Uhrzeiten der Veranstaltung nach Vertragsabschluss ändern, sofern dies aus organisatorischen oder unvorhergesehenen Gründen notwendig und für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung unerlässlich ist. Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber wird rechtzeitig über derartige Änderungen informiert.

§3 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Kochschule sind unverbindlich und stellen ein Angebot dar, das von der Verfügbarkeit freier Plätze und Kapazitäten abhängt.

(2) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem von ihm gebuchten offenen Kurs, Tasting oder Event teilnehmen zu wollen. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anmeldung verbindlich, die Kochschule mit der Durchführung der Firmenveranstaltung oder privaten Feier beauftragen zu wollen. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. die Beauftragung mit der Durchführung einer Veranstaltung kann schriftlich, in Textform oder über die Buchungsplattform der Kochschule erfolgen. Telefonische Anmeldungen müssen schriftlich oder in Textform nachgereicht werden.

(3) Der Eingang einer Anmeldung oder einer Beauftragung (Terminbestätigung) stellt keine unmittelbare Annahme des Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung oder Beauftragung (Terminbestätigung) geprüft wurde und wenn die gewünschte Leistung zum gewünschten Termin verfügbar ist. Die Kochschule ist berechtigt, den Antrag in Form der Anmeldung oder Beauftragung (Terminbestätigung) innerhalb von 7 Tagen nach Eingang durch Bestätigung der Anmeldung oder Beauftragung anzunehmen. Diese Bestätigung erfolgt schriftlich oder in Textform. Abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von ihm während der Anmeldung bzw. Beauftragung gemachten Angaben hin zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber unverzüglich der Kochschule mitteilen.

(5) Die Kochschule behält sich das Recht vor, die Anmeldung oder Beauftragung schriftlich oder in Textform ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere – aber nicht nur – in den Fällen, in denen sich für die betreffende Veranstaltung mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung teilnehmen können. Sofern die beantragte Veranstaltung schon ausgebucht ist, erfolgt die Absage zeitnah nach Eingang der Anmeldung. Lehnt die Kochschule die Anmeldung oder Beauftragung ab, besteht gegen die Kochschule kein Schadensersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrund.

(6) Ebenso kann die Kochschule eine Veranstaltung absagen, wenn nicht ausreichend Anmeldungen vorliegen. Der angemeldete Teilnehmer oder Auftraggeber hat weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Ersatz für Urlaubstage, die für den Veranstaltungszeitraum genommen wurden. In einem solchen Fall wird die Kochschule innerhalb von 24 Monaten einen Ersatztermin anbieten.

§ 4 Offene Kurse, Tastings und Events

Offene Kurse, Tastings und Events finden in den Räumlichkeiten der Kochschule in der Renteilichtung 1 in 45134 Essen statt. In der Regel können offene Kurse, Tastings und Events nur stattfinden, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern erreicht wird. Falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich die Kochschule das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers gegenüber der Kochschule.

§ 5 Firmenveranstaltungen und private Feiern

(1) Bei der Anmeldung für Firmenveranstaltungen oder private Feiern gibt der Auftraggeber die voraussichtliche Teilnehmerzahl für die Veranstaltung an. Diese Teilnehmerzahl wird in der Terminbestätigung noch einmal wiedergegeben.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Kochschule einen Monat bevor die Veranstaltung stattfindet, eine endgültige Teilnehmerzahl mitzuteilen. Diese Teilnehmerzahl ist dann verbindlich.

(3) Die Kochschule toleriert eine Abweichung der endgültigen Teilnehmerzahl um maximal 10 %, sofern diese spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird. Für alle Teilnehmer, die darüber hinaus trotz Zusage nicht an der Veranstaltung teilnehmen, muss der Auftraggeber dennoch zahlen.

(4) Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen.

§ 6 Pflichten des Teilnehmers

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die folgenden Regeln der Hygiene einzuhalten: Bei Veranstaltungsbeginn und nach Toilettenbesuchen müssen die Hände gereinigt werden. Handschmuck darf nicht getragen werden. Alle Hinweise der Kursleitung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln müssen befolgt werden. Personen mit offenen, eitrig entzündeten Wunden an den Händen oder Unterarmen werden von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Personen, die Fieber, eine Erkältung mit Husten und/oder Schnupfen oder Durchfall haben.

(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, eventuelle vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten und Ähnliches, was ihn oder andere Teilnehmer der Veranstaltung gefährden könnte, der Kochschule vor Beginn der Veranstaltung zu melden.

(3) Die Kochschule kann einen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass ein Ausschluss zum Schutze der anderen Teilnehmer und der Kochschule gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Der Anspruch der Kochschule auf den gesamten Veranstaltungspreis bleibt in diesem Fall bestehen; die Kochschule muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

§ 7 Kosten

(1) Die auf der Website angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland geltende gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.). Die Umsatzsteuer wird auf jeder Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Verbindlich gilt bei offenen Kursen, Tastings und Events immer der im Buchungsformular angezeigte bzw. gedruckte Veranstaltungspreis. Bei allen anderen Veranstaltungen richtet sich die Veranstaltungsgebühr nach dem jeweiligen Veranstaltungsmodell.

(3) Das Entgelt für Firmenveranstaltungen und private Feiern wird gemäß der schriftlich oder in Textform geschlossenen Vereinbarung zwischen den Parteien oder dem Angebot der Kochschule, welches ebenfalls schriftlich oder in Textform erfolgen kann, festgelegt und ist 14 Tage nach Rechnungseingang fällig.

(4) Bei offenen Kursen ist die Gebühr 14 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig.

(5) Aufgrund der detaillierten Kalkulation der Gebühren ist es nicht möglich, eine teilweise Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen zu gewähren.

(6) Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren nach Ausstellung. Eine Barauszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich.

§ 8 Kursausfall aufgrund höherer Gewalt

(1) Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, ähnlicher zwingender Gründe (z.B. Lockdown-Maßnahmen, Krankheitsausfall der Veranstaltungsleiter etc.) oder anderer Umstände, die von der Kochschule nicht zu vertreten sind, zum gebuchten Termin nicht stattfinden können, hat der Teilnehmer oder Auftraggeber keinerlei Anspruch auf Schadensersatz und auch kein Rücktrittsrecht. Die Kochschule ist nicht verpflichtet, Ersatz für vom Teilnehmer für den Kurszeitraum genommene Urlaubstage oder Arbeitsausfälle zu leisten.

(2) Im Falle eines Kursausfalls aufgrund solcher Umstände wird die Kochschule den Teilnehmer oder Auftraggeber umgehend benachrichtigen. Es werden alternative Termine angeboten. Die Ersatztermine können entsprechend der Dauer des Ereignisses verschoben werden. Die Kochschule wird in solchen Situationen schnell handeln und ist berechtigt, die Gesamtleistung in rechtlich zulässigen Teilleistungen zu erbringen.

§ 9 Umbuchung bei offenen Kursen, Tastings und Events

(1) Bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Teilnehmer möglich.

(2) Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro Teilnehmer möglich.

(3) Ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist keine Umbuchung mehr möglich.

(4) Falls sich die Kurspreise seit der ursprünglichen Buchung erhöht haben, ist der Teilnehmer zusätzlich zur Umbuchungsgebühr verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten zu tragen.

(5) Die vorstehenden Absätze gelten nicht für die Buchung von Firmenveranstaltungen und privaten Feiern.

§ 10 Rücktritt des Auftraggebers bei Firmenveranstaltungen und privaten Feiern

(1) Bei Firmenveranstaltungen und privaten Feiern hat der Auftraggeber hat die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, indem er der Kochschule den Rücktritt mitteilt. Maßgeblich für die folgenden Regelungen ist jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung.

(2) Wenn die Rücktrittserklärung mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, 25 % des zu erwartenden Nettoumsatzes zu bezahlen.

(3) Wenn die Rücktrittserklärung mehr als sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, 50 % des zu erwartenden Nettoumsatzes zu bezahlen.

(4) Wenn die Rücktrittserklärung sieben Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, 100 % des zu erwartenden Nettoumsatzes zu bezahlen.

(5) Die vorstehenden Absätze gelten nicht für die Buchung von offenen Kursen, Tastings und Events.

§ 11 Rücktritt des Teilnehmers bei offenen Kursen, Tastings und Events

(1) Der Rücktritt oder die Kündigung durch den Teilnehmer eines offenen Kurses, Tastings oder Events ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, falls der Grund in einer von der Kochschule zu vertretenden Pflichtverletzung gegenüber dem Teilnehmer besteht. Die gesetzlichen Bestimmungen für eine außerordentliche Kündigung bleiben hiervon unberührt.

(2) Falls ein Teilnehmer – gleich aus welchen Gründen –, nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt, bleibt die vereinbarte Gebühr grundsätzlich dennoch zahlungspflichtig. Es besteht kein Anspruch auf Freistellung oder Rückerstattung.

(3) Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wenn dieser die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Teilnehmer muss der Kochschule den vollständigen Namen des Ersatzteilnehmers vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.

(4) Die Kochschule empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung bei einem externen Anbieter.

§ 12 Haftungsausschluss

(1) Die Kochschule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. In solchen Fällen stellt der Teilnehmer bzw. Auftraggeber die Kochschule von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei.

(2) Die Kochschule haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Kochschule jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Kochschule bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(3) Die vorstehende Regelung berührt nicht die Haftung für Schäden, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ergeben. Hier haftet die Kochschule uneingeschränkt.

(4) Die Kochschule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe der Kursteilnehmer.

§ 13 Persönliche Daten und Datenverarbeitung

(1) Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass alle bereitgestellten Anmeldedaten von der Kochschule zur Bearbeitung und Verwaltung gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich für die interne Verwaltung verwendet und dürfen nur zu diesen Zwecken weitergegeben werden.

(2) Die Kochschule ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen mit vorheriger Zustimmung des Teilnehmers bzw. Auftraggebers Bilder und/oder Videos anzufertigen. Diese Aufnahmen können von der Kochschule räumlich und zeitlich uneingeschränkt im In- und Ausland für publizistische Zwecke genutzt werden, und zwar in sämtlichen Nutzungsformen. Das Foto- und Videomaterial kann beliebig oft gedruckt oder in digitalen Medien verwendet werden.

(3) Die Nutzung umfasst insbesondere die Veröffentlichung in aktuellen und zukünftigen digitalen und gedruckten Medien sowie in sozialen Netzwerken (wie Facebook, Instagram, YouTube, Twitter usw.) und auf den Online-Präsenzen der Kochschule. Dazu darf das gesamte Material gespeichert und bearbeitet werden. Die Fotos und/oder Videos dienen nur der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der Kochschule.

(4) Der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber ist sich bewusst, dass Fotos und/oder Videos, die im Internet veröffentlicht werden, von beliebigen Personen abgerufen werden können.

(5) Die Einverständniserklärung zur Anfertigung der Aufnahmen wird von der Kochschule vor dem Beginn der Veranstaltung eingeholt. Diese Einwilligung ist keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Essen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten. Die Kochschule ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.